über uns

  • ÜWG Kälte- und Klimatechnik e.V.
  • ÜWG-Organisation

  • ÜWG-Überwachungsverfahren
  • ÜWG-Fachbetrieb - ein Qualitätsmerkmal




  • ÜWG Kälte- und Klimatechnik e.V.

    Der Überwachungsgemeinschaft Kälte- und Klimatechnik e.V. (ÜWG) wurde im August 1992 durch das Institut für Bautechnik Anstalt des öffentlichen Rechts, Berlin die "bauaufsichtliche Anerkennung" als Überwachungsgemeinschaft erteilt.

    Zweck der ÜWG ist die Förderung des Umweltschutzes, insbesondere in Bezug auf das Wasserhaushaltsgesetz. Die ÜWG ist selbstlos tätig und enthält sich einer jeden, auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichteten Tätigkeit.

    Zur Verwirklichung der Zielsetzungen führt die ÜWG bei den beigetretenen Kälte- und Klimafachbetrieben eine Fremdüberwachung durch.

    Die ÜWG verleiht und überwacht bei den angeschlossenen Betrieben die Fachbetriebseignung nach WHG §19 l.

    nach oben





    ÜWG-Organisation

    Geschäftsstelle:  Überwachungsgemeinschaft Kälte- und Klimatechnik e.V.

    Kaiser-Friedrich-Straße 7
    53113 Bonn

    Tel.: 0049 (0) 228 90 90 690
    Fax: 0049 (0) 228 90 90 691

    E-Mail: info@uewg-kaelte.de
    Internet: www.uewg-kaelte.de
     
    Vorstand  Dipl.-Ing. Frank Heuberger
    Dipl.-Ing. Karl-Heinz Thielmann
    Karl Meis
    1. Vorsitzende
    2. Vorsitzende
    Obmann des ÜWA
     
    Geschäftsführung  Dr. Ing. Hartmut Klein
    Sigrid Becker
    Geschäftsführer
    Ass. der Geschäftsführung
     
    Überwachungsausschuss  Karl Meis
    Wolfgang Hausmann
    Markus Jeske
    Dipl.-Ing. Norbert Krug
    Obmann des ÜWA
    Mitglied des ÜWA
    Mitglied des ÜWA
    Mitglied des ÜWA
     
    Prüfbeauftragte  öffentlich anerkannte und vereidigte Sachverständige

    nach oben





    ÜWG-Überwachungsverfahren

    Das ÜWG-Überwachungsverfahren stellt die Basis für die Verleihung der Fachbetriebseignung nach WHG §19l dar. Die Fremdüberwachung durch die ÜWG beginnt, wenn die erforderlichen Voraussetzungen durch den Betrieb erfüllt sind, d.h. mindestens ein entsprechend geschulter "betrieblich Verantwortlicher nach WHG", die erforderlichen Qualifikationen, das erforderliche Fachpersonal sowie die notwendige betriebliche Ausstattung vorhanden sind. Des weiteren ist es erforderlich, dass die Betriebe das ÜWG-Überwachungsverfahren und die Überwachungsrichtlinien anerkennen.

    Sofern die spätestens alle zwei Jahre von unabhängigen und öffentlich anerkannten und vereidigten Sachverständige durchgeführte Überwachungsprüfung keine Beanstandungen erbringt, wird der Betrieb als ÜWG-Fachbetrieb mit Fachbetriebseignung nach WHG §19 l geführt. Dem Betrieb wird die Erlaubnis zur Führung des Überwachungszeichens erteilt.

    In gleicher Weise wird dem Betrieb die Fachbetriebseignung nach WHG §19 l wieder aberkannt und die Erlaubnis zur Führung des Überwachungszeichens entzogen, sollten die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sein oder sich entsprechende Beanstandungen bei der Überwachungsprüfung ergeben.

    nach oben





    ÜWG-Überwachungszeichen - ein Qualitätsmerkmal

    Kälte- und Klimafachbetriebe, die berechtigt sind, das ÜWG-Überwachungszeichen zu führen, werden durch die ÜWG hinsichtlich ihrer Eignung, der vorhandenen Qualifikation, des vorhanden Fachpersonals, ihrer betrieblichen Ausstattung und der Einhaltung der ÜWG-Überwachungsrichtlinien überwacht.

    Sie haben sich zudem mit Ihrer Mitgliedschaft in der ÜWG zur Vereinssatzung und dem darin verankerten Ziel der Förderung des Umweltschutzes und einer entsprechend sorgfältigen Arbeitsweise bekannt.

    Die ÜWG-Fachbetriebe müssen ihr Personal kontinuierlich qualifizieren und ihre betriebliche Ausrüstung stetig in einem betriebsbereiten und ordnungsgemäßen Zustand halten.

    Die Erlaubnis zur Führung des ÜWG-Überwachungszeichens stellt somit ein besonderes Qualitätsmerkmal bei Kälte- und Klimafachbetrieben dar.

    nach oben