Der Überwachungsgemeinschaft Kälte- und Klimatechnik e.V. (ÜWG) wurde im
August 1992 durch das Institut für Bautechnik Anstalt des öffentlichen Rechts, Berlin
die "bauaufsichtliche Anerkennung" als Überwachungsgemeinschaft erteilt.
Zweck der ÜWG ist die Förderung des Umweltschutzes, insbesondere in Bezug auf das Wasserhaushaltsgesetz. Die ÜWG ist selbstlos tätig und enthält sich einer jeden, auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichteten Tätigkeit.
Zur Verwirklichung der Zielsetzungen führt die ÜWG bei den beigetretenen Kälte- und Klimafachbetrieben eine Fremdüberwachung durch.
Die ÜWG verleiht und überwacht bei den angeschlossenen Betrieben die Fachbetriebseignung nach WHG §19 l.
Das ÜWG-Überwachungsverfahren stellt die Basis für die Verleihung der Fachbetriebseignung nach WHG §19l dar. Die Fremdüberwachung durch die ÜWG beginnt, wenn die
erforderlichen Voraussetzungen durch den Betrieb erfüllt sind, d.h. mindestens ein entsprechend geschulter "betrieblich Verantwortlicher nach WHG", die erforderlichen
Qualifikationen, das erforderliche Fachpersonal sowie die notwendige betriebliche
Ausstattung vorhanden sind. Des weiteren ist es erforderlich, dass die Betriebe das
ÜWG-Überwachungsverfahren und die Überwachungsrichtlinien anerkennen.
Sofern die spätestens alle zwei Jahre von unabhängigen und öffentlich anerkannten und vereidigten Sachverständige durchgeführte Überwachungsprüfung keine Beanstandungen erbringt, wird der Betrieb als ÜWG-Fachbetrieb mit Fachbetriebseignung nach WHG §19 l geführt. Dem Betrieb wird die Erlaubnis zur Führung des Überwachungszeichens erteilt.
In gleicher Weise wird dem Betrieb die Fachbetriebseignung nach WHG §19 l wieder aberkannt und die Erlaubnis zur Führung des Überwachungszeichens entzogen, sollten die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sein oder sich entsprechende Beanstandungen bei der Überwachungsprüfung ergeben.
Kälte- und Klimafachbetriebe, die berechtigt sind, das ÜWG-Überwachungszeichen zu
führen, werden durch die ÜWG hinsichtlich ihrer Eignung, der vorhandenen Qualifikation, des vorhanden Fachpersonals, ihrer betrieblichen Ausstattung und der Einhaltung der ÜWG-Überwachungsrichtlinien überwacht.
Sie haben sich zudem mit Ihrer Mitgliedschaft in der ÜWG zur Vereinssatzung und dem
darin verankerten Ziel der Förderung des Umweltschutzes und einer entsprechend
sorgfältigen Arbeitsweise bekannt.
Die ÜWG-Fachbetriebe müssen ihr Personal kontinuierlich qualifizieren und ihre
betriebliche Ausrüstung stetig in einem betriebsbereiten und ordnungsgemäßen Zustand halten.
Die Erlaubnis zur Führung des ÜWG-Überwachungszeichens stellt somit ein besonderes Qualitätsmerkmal bei Kälte- und Klimafachbetrieben dar.