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Sachverständige für Anlagensicherheit

Ammoniak ist ein Kältemittel der Wassergefährdungsklasse 2 (WGK 2). Somit werden NH3-Kälteanlagen ab einer Füllmenge >3t genehmigungsbedürftig im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetztes. Ab einer Füllmenge von 1t ist die Fachbetriebspflicht nach AwSV vorgeschrieben. Weiterhin besteht eine Prüfpflicht durch einen Sachverständigen gemäß der AwSV. Die ÜWG Kälte- u. Klimatechnik e.V. hält einen Pool an AwSV Sachverständige vor und vermittelt diese bei Bedarf. Die ÜWG Fachbetriebe, welche im Anlagenbau mit Ammoniak als Kältemittel tätig sind, stehen im ständigen Austausch bzgl. Fragestellungen bei Genehmigungsverfahren, der Anwendung von Normen, Verordnungen und Richtlinien etc.

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Aktuelle Themen:

  • Erfahrungen in Genehmigungsverfahren bei NH3-Kälteanlagen gem. BImSchG
  • Erfahrung bei der Prüfung von NH3-Kälteanlagen durch Sachverständige gemäß der AwSV
  • Praktische Umsetzung der Anforderungen aus Normen, Verordnungen und Richtlinien bei NH3-Kälteanlagen
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