| | A | B | C | D |
I: | Anlagen der Kälte-, Kühl-, Rückkühl- und Klimatechnik | X | X | X | X |
II: | Anlagen der Wärmepumpen-, Wärmerückgewinnungs- und Wärmetechnik | X | X | X | X |
III: | Anlagen zur Nutzung von Bauteilen, Erdreich und Gewässer für Kühl- und Wärmezwecke | X | X | X | X |
IV: | Verteil- und Transportsysteme für Kälte und Wärme einschließlich Rohrleitungsanlagen | X | X | X | X |
V: | Lager- und Wasserbehandlungsanlagen in der Kälte-, Kühl- und Wärmetechnik | X | X | X | X |
A = Herstellen und Errichten, B = Instandhalten und Instandsetzen, C = Stilllegen und Demontieren, D = Reinigen
Jeweils in den aufgeführten Tätigkeitsfeldern eingeschlossen sind alle entsprechenden Arbeiten an Zusatzausrüstungen der Anlage einschließlich Rückhalteeinrichtungen, Sicherheitsausrüstungen, Ver- und Entsorgungsleitungen, elektro- und steuerungstechnischen Arbeiten. Unberührt bleiben die sonstigen an solche Tätigkeiten gestellten Anforderungen. Jeweils nicht zu den Tätigkeiten gehören Beschichtungsarbeiten an Dichtflächen und Arbeiten an Anlagenteilen zur Nutzung oder Bevorratung von Heizöl.